Als WEG Verwalter ist es meine Aufgabe mich um das Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhaues zu kümmern. Hinter der Eingangstür der jeweiligen Wohneinheit, dem so genannten Sondereigentum, endet meine Zuständigkeit.

Die Aufgaben sind per Gesetz klar geregelt. Unter anderem gehören die jährliche Eigentümerversammlung, die Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplans, die Organisation von Handwerkern, Instandhaltungen und Versicherungsschäden, sowie der Abschluß von Wartungsverträgen zu meinen Aufgaben.